Darum geht es:
Die neue Versicherungs-Vertriebsrichtlinie gilt für den gesamten Versicherungsvertrieb und bezieht alle unmittelbar oder maßgeblich am Vertrieb beteiligten Personen mit ein. Betroffen sind demnach nicht nur Versicherungsvertreter und Makler, sondern ebenso der Direktvertrieb von Versicherungsunternehmen und auch Vergleichsportale. Die Richtlinie wirkt sich auf nahezu alle Bereiche aus, von der Produktentwicklung über die Produktvermarktung bis hin zum Vertrieb. Sie verfolgt dabei die folgenden drei Kernziele: 1. Eine erhöhte Transparenz für den Kunden. 2. Eine erhöhte Qualität in der Beratung. Und 3. soll stets das Kundeninteresse im Vordergrund des Handelns von Versicherern und Vermittlern stehen.
Das ist wichtig zu wissen:
Betrachtet man den Versicherungsmarkt, stellt man sehr schnell fest, dass ein Großteil der Käuferschicht durch eine Generation geprägt wird, die im Durchschnitt gut ausgebildet und technikaffin ist. Für diese Kunden haben Individualität und Einfachheit oberste Priorität. Die neue Versicherungs-Vertriebsrichtlinie setzt genau an dieser Stelle an. Sie möchte Transparenz, Verständnis und eine gute Beratung fördern. Dies ist absolut wichtig, um langfristig ein großes Vertrauen im Berufsstand der Versicherungswirtschaft zu erhalten.
Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Richtlinie ist vor allem die Wohlverhaltensregel. Alles, was im Vertrieb von Versicherungen geschieht, muss ehrlich, redlich und professionell im besten Kundeninteresse umgesetzt werden.
Praktische Umsetzung:
Erinnern Sie sich an die Grundsätze und Tugenden des ehrbaren Kaufmanns! Diese bilden die Basis eines jeden Versicherungsvertriebs. Darüber hinaus spiegeln sich wichtige Tugenden des ehrbaren Kaufmanns deutlich in der neuen Richtlinie wieder und beschreiben die Grundlagen sehr gut. Der „Ehrbare Kaufmann“ verpflichtet sich dem Interesse seiner Kunden. Er berät seine Kunden fair und an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtet. Vertriebssteuerungen lehnt er ab. Er erteilt den Kunden seinen Rat unabhängig von einem unmittelbaren Geschäftsabschluss. Und der ehrbare Kaufmann versteht Vertrauen als Grundlage seines Handelns.
Sie sehen also: Die Ziele der neuen Vertriebsrichtlinie stimmen mit den Selbstverpflichtungen des Versicherungsvertriebes überein. Kein Grund also, nervös zu werden. Die einzelnen Regelungen mögen zunächst sperrig wirken. Wir helfen Ihnen jedoch dabei, diese möglichst einfach in Ihre tägliche Vertriebspraxis zu integrieren. Und vor allem sollten Sie die Richtlinie als Chance begreifen. Denn sie fördert Ihren Stellenwert!
Das sollten Sie sich merken:
- Die IDD betrifft alle am Versicherungsvertrieb beteiligten Personen.
- Die IDD möchte eine erhöhte Transparenz, eine hohe Beratungsqualität und den Schutz des Kundeninteresses sicherstellen.
- Die Ziele der IDD stehen im Einklang mit den Tugenden des Ehrbaren Kaufmanns.