Produktinformationen für Kunden

 

Darum geht es:

Für Kunden ist es manchmal schwer, den Überblick über verschiedene Produkte zu behalten und sie zu vergleichen. Um eine richtige Kaufentscheidung zu treffen, muss der Kunde verstehen, was er kauft. Einheitliche Informationsblätter nach genau normierten und rechtlich vorgegebenen Mustern sollen das vereinfachen. Sie ermöglichen eine Verbesserung der Verständlichkeit von Versicherungsprodukten, der Transparenz des Anbieters und damit der Vergleichbarkeit.

Das ist wichtig zu wissen:

Bei Sachversicherungen ist es wichtig, dass Kunden übersichtliche Informationen zu ihrem Produkt rechtzeitig vor Vertragsabschluss erhalten. Das IPID, (Insurance Product Information Document), zu Deutsch „Information zu Versicherungsprodukten“, dient der Vereinheitlichung der Produktinformationen des Versicherers. Es enthält die wichtigsten versicherten und nicht versicherten Risiken, vorhandene Leistungsausschlüsse, Informationen über den Geltungsbereich der Versicherung, Pflichten und Zahlungsmöglichkeiten des Kunden sowie Informationen über die Vertragsdauer und Kündigungsmöglichkeiten. Der Kunde soll sich also auf Anhieb einen guten Überblick über die gewählten Produkte und Sparten verschaffen können. Durch die kundenfreundliche Gestaltung, die Verwendung von Symbolen und durch den einheitlichen Aufbau im Versicherungsmarkt sind die wesentlichen Punkte der Versicherung schnell und einfach zu erkennen und zu vergleichen. Der Kunde muss das IPID vor Vertragsabschluss erhalten und hat somit rechtzeitig alle Informationen, die er braucht, bevor der Versicherungsvertrag geschlossen wird.

Praktische Umsetzung:

Im Gegensatz zum Produktinformationsblatt, das je nach individuellem Angebot variiert, handelt es sich beim IPID um ein starres Dokument, welches nicht verändert wird. Damit Ihr Kunde eine wohlüberlegte Entscheidung treffen kann, sind Sie verpflichtet, das IPID gemeinsam mit dem Angebot unentgeltlich und in Papierform an den Kunden auszuhändigen. Auf Kundenwunsch kann dies jedoch auch in anderer dauerhafter Form z.B. als Datei auf einem Speichermedium erfolgen. Die entsprechenden IPIDs sind in Ihrer Angebotssoftware hinterlegt und können direkt mit dem Angebot ausgedruckt oder versendet werden.

Das sollten Sie sich merken:

  • Das IPID dient der besseren Vergleichbarkeit von Sachversicherungen.
  • Das IPID muss dem Kunden vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden.
  • Es handelt sich um ein starres, immer gleichbleibendes Dokument.
    Eine Individualisierung je nach Angebot findet nicht statt.

Produktinformationen für Versicherungsanlageprodukte

 

Darum geht es:

Die sogenannte PRIIP-Verordnung hat das Ziel, Kleinanleger zu schützen. Einfach ausgedrückt sind damit alle Privatanleger in Europa und somit alle Kunden einer konventionellen und fondsgebundenen Versicherung der 3. Schicht gemeint. Der Kleinanleger soll verstehen, was er kauft und er soll erkennen, dass das Produkt für ihn passend ist. Dieses soll über die Bereitstellung von Basisinformationsblättern und Fondsbeiblättern sichergestellt werden. Das Basisinformationsblatt ist ein eigenständiges, gesetzlich vorgeschriebenes Dokument und kein Marketingwerkzeug für den Versicherer. Der Empfänger soll damit in die Lage versetzt werden, das Produkt hinsichtlich seiner Art, seines Risikos, der entstehenden Kosten sowie seiner Gewinn- und Verlustchancen zu verstehen. Durch die Normierung der Inhalte soll eine bessere Vergleichbarkeit im Versicherungsmarkt gewährleistet werden.

Das ist wichtig zu wissen:

Die Basisinformationsblätter enthalten im Wesentlichen eine Beschreibung des Produktes sowie der Ziel- und Anlegergruppe, eine Risikoeinschätzung, verschiedene Szenarien über eine mögliche Entwicklung und einen Kostenausweis. Die Inhalte und insbesondere die Berechnungsvorschriften zu den Werten der Informationsblätter werden durch rechtliche Vorschriften klar geregelt.
Die Risikoeinschätzung erfolgt anhand eines Gesamtrisikoindikators, welcher das Produktrisiko auf einer Skala von 1-7 darstellt. Je höher der Wert, umso höher ist das mit dem Investment verbundene Risiko. Der Gesamtrisikoindikator bestimmt sich aus dem Marktrisiko des Produktes und dem Bonitätsrisiko des Versicherers.
Vier Szenarien zur Performanceentwicklung in drei gegliederten Zeiträumen liefern dem Kunden Informationen über mögliche Leistungen des betrachteten Produktes bei unterschiedlichen Rahmenbedingungen. So werden gute, normale, schlechte und sehr schlechte Kapitalmarktbedingungen im Verhältnis zur empfohlenen Haltedauer, zum halben Zeitraum der empfohlenen Haltedauer und für ein Jahr in Euro ausgewiesen. Je Performanceszenario und Zeitraum sind die Leistungen in Euro sowie eine jährliche Durchschnittsrendite für den Kunden auszuweisen. Der Kostenausweis liefert Informationen über die entstehenden Kosten im Zeitverlauf und deren Auswirkung auf die Renditen bei unterschiedlichen Haltedauern. Die Darstellung der Kosten erfolgt in tabellarischer Form.

Praktische Umsetzung:

Da die PRIIP-Verordnung eine rein vorvertragliche und gesetzliche Verpflichtung ist, findet sie nur Anwendung auf das Neugeschäft und nicht auf Vertragsänderungen bei bestehenden Verträgen! Bei den betroffenen Produkten wird nach komplexen und nicht komplexen Produkten unterschieden. Handelt es sich um ein komplexes Produkt, so muss das Basisinformationsblatt rechtzeitig für den Kunden bereitgestellt werden. Rechtzeitig bedeutet, dass zwischen der Übergabe und der Unterschrift unter dem Antrag ein angemessener Zeitraum vorzusehen ist. Zusätzlich muss im Basisinformationsblatt bei komplexen Produkten ein entsprechender Warnhinweis angegeben werden. Das Aushändigen der Fondsbeiblätter ist nicht verpflichtend, sondern erfolgt nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch. Die Basisinformationsblätter sind in der Tarifsoftware und im Internet auf www.zurich.de hinterlegt. Dort finden Sie ebenfalls die Fondsbeiblätter.

Das sollten Sie sich merken:

  • Die PRIIP-Verordnung betrifft ausschließlich den Neuabschluss von Versicherungsanlage-produkten.
  • Basisinformationsblätter müssen dem Kunden rechtzeitig bereitgestellt werden, damit dieser eine gute Informationsbasis für seine Entscheidung erhält.
  • Das Aushändigen der Fondsbeiblätter ist nicht verpflichtend, sondern erfolgt auf Kundenwunsch.