Zuverlässigkeit, Erstqualifikation und Weiterbildung

 

Darum geht es:

Der Verkauf von Versicherungen ist ein Geschäftsfeld, in dem man dem Verkäufer in besonderem Maße vertrauen muss. Fachwissen und entsprechende Hintergrundkenntnisse zu Versicherungsprodukten sind bei Kunden in der Regel nicht ausreichend vorhanden, um eine eigene Produktauswahl oder Produktentscheidung zu treffen. Der Kunde hat ein Recht auf eine qualifizierte Beratung. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der Berater über aktuelles Wissen verfügt und zuverlässig ist. Gerade mangelnde Zuverlässigkeit kann eine Quelle von Interessenkonflikten sein. Hat der Verkäufer persönliche finanzielle Probleme, kann dies möglicherweise dazu führen, dass dem Kunden nicht die am besten geeigneten Produkte, sondern die mit dem größtmöglichen Ertrag vermittelt werden.

Das ist wichtig zu wissen:

Zum Schutz der Verbraucher ist es im Versicherungsvertrieb wichtig, dass sie von Personen beraten werden, die einerseits zuverlässig sind und andererseits genau wissen, wovon sie sprechen. So wird vermieden, dass Kunden absichtlich oder unwissentlich falsch beraten werden. Um dies möglichst auszuschließen, wurden die Anforderungen an die Qualifikation und Zuverlässigkeit von Verkäufern konkretisiert und angehoben. Danach müssen Versicherungsvermittler zum Zeitpunkt der Aufnahme ihrer Vertriebstätigkeit die zum Verkauf des jeweiligen Versicherungsproduktes erforderliche Sachkunde und ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen können. Der Nachweis über die Zuverlässigkeit ist nachfolgend laufend zu erbringen. Darüber hinaus ist für jede am Vertrieb beteiligte Person eine regelmäßige Weiterbildung von mindestens 15 Stunden jährlich nachzuweisen.

Praktische Umsetzung:

Als Versicherungsvermittler müssen Sie Ihre Zuverlässigkeit sowie eine entsprechende Erstqualifikation nachweisen. Je Kalenderjahr müssen Sie eigenverantwortlich 15 Stunden Weiterbildung absolvieren und sicherstellen, dass die Weiterbildungsmaßnahme entsprechend dokumentiert ist. Dies kennen Sie bereits seit Einführung des GDV Verhaltenskodex für den Versicherungsvertrieb. Die bereits bekannte Brancheninitiative „gut beraten“ unterstützt Sie dabei weiterhin. Zurich ist akkreditierter Bildungsdienstleister und Trusted Partner der Initiative.

Das sollten Sie sich merken:

  • Es  muss eine regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfung inklusive der Prüfung auf geordnete Vermögensverhältnisse erfolgen.
  • Es besteht die Nachweispflicht einer angemessenen Erstqualifikation entsprechend des Tätigkeitsbereichs.
  • Eine regelmäßige eigenverantwortliche Weiterbildung von 15 Stunden pro Kalenderjahr sowie deren Nachweis ist Pflicht.
  • Die genannten Pflichten gelten für alle am Versicherungsvertrieb beteiligten Personen.